Das Werk Küstrin-Altstadt der Mokasan-Werke AG in den Räumen der Oder-MalzfabrikBild: Das Werk Küstrin-Altstadt der Mokasan-Werke AG befand sich in den Räumen der Oder-Malzfabrik

Bis etwa 1927 war die Oder-Malzfabrik im westlichen Teil der Altastadt (später bekannt als "Oderinsel") an die Mokasan-Werke AG aus Danzig verpachtet. Die Mokasan-Werke produzierten einen Kaffee-Ersatz (Kaffeesurogat) namens Mokasan. In den Gewerbeadressbüchern der Zeit ist die Malzfabrik als "Werk Cüstrin-Altstadt" der Mokasan-Werke AG aufgeführt. Die Eintragung ins Handelsregister B Küstrin erfolgte am 27.10.1924:

Firma Mokasan-Werke Aktiengesellschaft, Danzig, mit Zweigniederlassung Küstrin in Firma „Mokasan-Werke Aktiengesellschaft, Werk Cüstrin-Altstadt“. Gegenstand des Unternehmens ist in erster Linie die Herstellung und der Vertrieb von Kaffee-Ersatzmitteln, die mit dem angemeldeten Wortzeichen „Mokasan“ bezeichnet werden sollen, sowie von diäthetischen Nahrungs- und Genußmitteln, ferner die Errichtung und der Betrieb von Fabriken, die diese Kaffee-Ersatz- und Nahrungsmittel produzieren, und die Beteiligung an solchen oder ähnlichen Unternehmungen.[BR]Grundkapital: 100 000 000 M.

Vorstand: Kaufmann Fritz Blacha, Danzig, und Direktor Paul Mumme, Magdeburg.

Dem Kaufmann Dr. Maximilian Uttenthaler in Küstrin ist Prokura mit der Maßgabe erteilt, daß er in Gemeinschaft mit einem Handlungsbevollmächtigten zur Zeichnung und Vertretung der Gesellschaft in Ansehung der von der Zweigniederlassung Küstrin zu tätigenden Geschäfte berechtigt ist.

Aktiengesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag ist am 17. und 24. März 1923 festgestellt. Die Vorstandsmitglieder Fritz Blacha in Danzig und Paul Mumme in Magdeburg sind jeder für sich berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Falls der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, muß die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands und einem Prokuristen vertreten werden. Der Aufsichtsrat kann jedoch im Falle des Vorhandenseins mehrerer Vorstandsmitglieder einzelnen Mitgliedern alleinige Vertretungsbefugnis übertragen. Mit Genehmigung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder eines Stellvertreters kann der Vorstand Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte ernennen. Generalversammlungen können vom Vorstand und vom Aufsichtsrat berufen werden. Eine Versammlung ist ordnungsmäßig berufen, wenn die Einladung in dem für den Freistaat Danzig zuständigen Amtsblatt erfolgt ist und zwischen dem Ausgabetag dieses Amtsblatts und dem Tage der Versammlung 21 Kalendertage liegen.

Am 24.6.1925 wurde bei einer Generalversammlung in Danzig die Liquidation der Aktiengesellschaft beschlossen. Als Liquidatoren wurden die Vorstandsmitglieder Direktor Fritz Blacha, Danzig und Direktor Dr. Maximilian Uttenthaler, Küstrin-Altstadt, bestimmt.

 

Quellen:

  • verschiedene Gewerbe-Adressbücher
  • Fotos: Archiv Siegfried Neubauer
  • Deutscher Reichsanzeiger, diverse Ausgaben