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Beschlussbuch der Gemeindevertretung zu Kietz 1892 - 1919 | Namen von A bis Z - Seite 3 - Ahnenforschung

NameStraßeBeruf / StandWeitere Angaben
Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 16.03.1915. Da sie seit einigen Jahren mit der Steuer im Rückstand war, wurde der Gemeindevorsteher ermächtigt, ihr die Landpacht zu pfänden.

GemeindeverordneterEr wurde vom 05.04.1919 bis zum 22.06.1929 als Gemeindeverordneter genannt. Er wurde am 05.04.1919 als Gemeindevertreter eingeführt und vom Gemeindevorsteher mittels Handschlag verpflichtet.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

GemeindeverordneterEr wurde vom 27.05.1899 bis zum 09.04.1904 als Gemeindeverordneter genannt. Heinrich Ewald wurde am 27.05.1899 durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet und als Gemeindeverordneter eingeführt.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 06.06.1919. Es wurde beschlossen, die Latten für die Neueindeckung des Daches des Schulhauses mit Cementsteinen von der Firma zu beziehen.

LehrerGenannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 07.11.1898. Dem Lehrer Fenger, der für den Lehrer Diede 24 Lehrstunden gehalten hat, wurden 12 Mark bewilligt.

BaumeisterGenannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 10.10.1906. Sollte mit dem Gemeindevorsteher Kunert eine Reise nach Bitterfeld unternehmen, um bei dortigen Firmen die Beschaffung von Röhren für die Kanalisation auszuloten. Am 15.10.1906 gab er vor der Versammlung einen Überblick über die Eindrücke der Reise zur Firma Bolke in Bitterfeld.

Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlungen am 02.03.1895 und am 07.03.1896. Am letztgenannten Datum wurde beschlossen, den Friedrich‘schen Kindern eine Unterstützung von 15 Mark zu gewähren. Für Marie 10 Mark und für Willy 5 Mark.

Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 07.03.1896. Es wurde beschlossen, den Friedrich‘schen Kindern eine Unterstützung von 15 Mark zu gewähren. Für Marie 10 Mark und für Willy 5 Mark.

Gutsbesitzer; GemeindeverordneterEr wurde vom 16.04.1901 bis zum 05.12.1911 als Gemeindeverordneter genannt. Am 16.04.1901 fand seine Einführung und Verpflichtung als Gemeindeverordneter statt.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

WitweGenannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 26.11.1896. Für die Monate Dezember 1896 bis März 1897 wurde ihr eine Unterstützung von 5 Mark monatlich gewährt.

Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 28.09.1901. Bewilligung von Pflegekosten für den Knaben. Es wurde ihm eine monatliche Beihilfe zur Erziehung in Höhe von 6 Mark, begrenzt bis zu seiner Einsegnung, bewilligt. Beschlussfassung über die Weiterbewilligung der Mittel am 20.08.1904, es wurde eine Beihilfe von 60 Mark pro Jahr bis auf Widerruf bewilligt.

Gemeindekassen-RendantAm 14.05.1892 wurde Friedrich Genth für die Dauer von 3 Jahren (bis 31.März 1895) zum Gemeindekassen-Rendanten gewählt.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

GemeindeverordneterEr wurde vom 07.04.1892 bis zum 20.06.1907 als Gemeindeverordneter genannt.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 04.07.1910. Antrag auf Anschluss an die städtische Wasserleitung. Abgelehnt.

GemeindeverordneterEr wurde vom 28.03.1922 bis zum 22.06.1929 als Gemeindeverordneter genannt. Es ist nicht bekannt, ab wann er Gemeindevertreter war. Aus den Jahren 1920 und 1921 sind keine erhaltenen Protokolle bekannt, in den Protokollen bis 1919 wird er noch nicht genannt.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

GemeindeverordneterSchreibweise auch: „Gerlitz“. Er wurde vom 05.04.1919 bis zum 22.06.1929 als Gemeindeverordneter genannt. Er wurde am 05.04.1919 als Gemeindevertreter eingeführt und vom Gemeindevorsteher mittels Handschlag verpflichtet.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 19.12.1900. Bewilligung der Kosten zur Unterbringung in der Landes-Irrenanstalt.

GutsbesitzerGenannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 22.06.1901. Gesuch um Ausbesserung des Weges von der Göritzer Chaussee zu seinem Grundstück

BauratGenannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 28.06.1905. Es wurde beschlossen, dem Baurat Gräfinghof aus Küstrin die Oberaufsicht über die Kanalisation in Kietz zu übertragen. Er war auch bei den Vesammlungen am 25.04.1906, 10.10.1906, 15.10.1906 und 01.11.1906 anwesend.

GemeindeverordneterEr wurde vom 28.09.1909 bis zum 10.03.1911 als Gemeindeverordneter genannt. Paul Grasnick (auch: Graßnick) wurde am 28.09.1909 als Gemeindevertreter eingeführt und verpflichtet.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

GemeindeverordneterEr wurde vom 07.04.1892 bis zum 31.03.1894 als Gemeindeverordneter genannt.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 25.04.1906. Es wurde beschlossen, mit der Firma Verhandlungen über Lieferungen für die Kanalisation aufzunehmen.

Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 21.07.1917. Eine Leihgebühr für ihre Butter[…] wird gewährt.

Gerichtsmann (Schöffe)Er wurde vom 08.06.1898 bis zum 19.07.1915 als Gerichtsmann (Schöffe) genannt. Robert Gückler wurde am 08.06.1898 als Gemeindeverordneter eingeführt und verpflichtet. Am gleichen Tag wurde er zum Gerichtsmann und Schulvorsteher gewählt. Krankheitsbedingt schied er aus der Gemeindevertretung aus.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

SchulvorsteherEr wurde am 08.06.1898 als Schulvorsteher genannt.

Bitte beachten Sie: Soweit nicht anders angegeben, ist der genannte Zeitraum als "mindestens von - bis" zu interpretieren.

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