Fritz Gensch, Kietz bei Küstrin
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Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 28.09.1901. Bewilligung von Pflegekosten für den Knaben. Es wurde ihm eine monatliche Beihilfe zur Erziehung in Höhe von 6 Mark, begrenzt bis zu seiner Einsegnung, bewilligt. Beschlussfassung über die Weiterbewilligung der Mittel am 20.08.1904, es wurde eine Beihilfe von 60 Mark pro Jahr bis auf Widerruf bewilligt.Sie können nun:
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