Kaldowski, Kietz bei Küstrin
- Beruf:
- Dienstmagd
Sie können nun:
Weitere Informationen:
Genannt bei der Gemeindevertreter-Versammlung am 15.02.1908. Beschluss über die Gewährung von Pflegekosten für das uneheliche, zweite Kind der Dienstmagd Kaldowski. Bewilligt.Achtung: Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit bzw. Komplettheit der Daten !