Historisches Handelsregister A | Firmenregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin
Gustav Greier
Reg-Nr.: 276
Datum
Vorgang
Daten
20.08.1872
Eintragung
Sitz:
Cüstrin
Inhaber(in):
Herr Kaufmann Gustav Albert Theodor Greier, Cüstrin
15.11.1886
Löschung
Konkurse und Vergleichsverfahren
Datum
Angaben zum Verfahren
29.07.1879
Sitz:
Kurze Vorstadt
Über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Greier zu Cüstrin ist heute um 12 ½ Uhr Mittags der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 26. Juli 1879 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Arnold zu Cüstrin bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 11. August 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Dr. Bischoff im Terminszimmer Nr. 13, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. September 1879 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 5. September 1879 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 25. September 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Dr. Bischoff, im Terminszimmer Nr. 13 zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte von Kraynicki, Müller und Meyer zu Sachverwaltern vorgeschlagen.
Cüstrin, den 29. Juli 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Arnold zu Cüstrin bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 11. August 1879, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Dr. Bischoff im Terminszimmer Nr. 13, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 1. September 1879 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 5. September 1879 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 25. September 1879, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Dr. Bischoff, im Terminszimmer Nr. 13 zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte von Kraynicki, Müller und Meyer zu Sachverwaltern vorgeschlagen.
Cüstrin, den 29. Juli 1879. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
17.10.1879
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Greier zu Cüstrin II ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 14. November 1879, Vormittags 9 ½ Uhr, vom dem Herrn Amtsgerichts-Rath Geiger, im Terminszimmer Nr. 5, anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Cüstrin, den 17. Oktober 1879. Königliches Amtsgericht.
24.02.1880
Sitz:
Cüstrin
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Greier zu Cüstrin ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 23. März 1880, Vormittags 9 Uhr, vom dem Herrn Amtsgerichts-Rath Geiger im Terminszimmer Nr. 5 anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Cüstrin, den 24. Februar 1880. Königliches Amtsgericht.
04.05.1880
Der über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Greier zu Cüstrin eröffnete Konkurs ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt. Cüstrin, den 4. Mai 1880. Königliches Amtsgericht.