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Historisches Handelsregister B | Gesellschaftsregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin

The Singer Manufacturing Company, Hamburg, A. G. - Zweigniederlassung Küstrin

Sitz der Firma: Hamburg

Reg-Nr.: 82
Datum
Vorgang
Daten
03.07.1895
Eintragung
Rechtsverhältnisse der Gesellschaft:
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft.
Der Gesellschaftsvertrag datiert vom 1. Februar 1895 mit Nachtrag vom 28. Februar 1895.
Der Zweck der Gesellschaft ist der Vertrieb von Original-Singer-Nähmaschinen, sowie die Fabrikation und der Vertrieb von Nähmaschinen nach den Systemen Singer, von anderen Nähmaschinen, Nähmaschinentheilen und Nähmaschinen-Utensilien. Die Gesellschaft kann sich auch bei anderen Unternehmungen jeglicher Art als stiller Gesellschafter, Kommanditist, als Aktionär, sowie auf jede andere Art betheiligen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist auf M 5 000 000,- festgesetzt. Dasselbe ist eingetheilt in 5000 Aktien á M 1000. Die Aktien lauten auf Inhaber.
Die den Vorstand der Gesellschaft bildende Direktion besteht nach Ermessen des Aufsichtsraths aus einem oder mehreren Mitgliedern, welche vom Aufsichtsrath gewählt werden.
Der Aufsichtsrath kann auch für einen im Voraus bestimmten Zeitraum eines oder mehrere Mitglieder des Vorstands abordern.
Die Zeichnung der Firma wird, falls der Vorstand nur aus einer Person besteht, von dieser allein, falls der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, von je zwei Mitgliedern gemeinschaftlich oder einem derselben in Gemeinschaft mit einem vom Aufsichtsrath dazu gewählten Beamten (Prokuristen) geschehen. Die Firma kann, falls der Vorstand aus mehreren Mitgliederns besteht, auch durch ein Vorstandsmitglied und ein zu diesem Zweck, in Gemäßheit Art. 225 a. des H.-G.-B., bestelltes Mitglied des Aufsichtsrates gezeichnet werden.
Die Berufung der Generalversammlung erfolgt seitens des Vorstandes oder seitens des Aufsichtsrates durch öffentliche Bekanntmachung unter Mittheilung einer Tagesordnung, mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor dem dafür angesetzten Termin.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen unter der Firma der Gesellschaft durch eine einmalige Veröffentlichung in dem Deutschen Reichs-Anzeiger, sofern nicht das Gesetz für bestimmte Fälle eine häufigere Veröffentlichung erfordert. Dieselben können vom Vorstand oder vom Aufsichtsrath unterzeichnet werden.
Die Gründer der Gesellschaft, die sämmtliche Aktien übernommen haben, sind:

1) Kaufmann Georg Neidlinger in Hamburg,
2)Kaufmann Frederick Gilbert Bourne zu New-York,
3)Kaufmann William Sylvester Church, z. Zt. New-York,
4)Kaufmann Johann Wilhelm Ludwig Blöcker zu Groß-Lichterfelde bei Berlin,
5)Kaufmann Karl Martens in Hamburg.

Der erste Aufsichtsrath besteht aus:
1) Kaufmann Frederick Gilbert Bourne zu New-York,2) Kaufmann Karl Christian Wilhelm Rump in Hamburg,
3) Rechtanwalt Dr. Heinrich Gieschen in Hamburg.

Zu Mitgliedern des Vorstands sind erwählt:
1) Kaufmann Georg Neidlinger in Hamburg,
2) Kaufmann William Sylvester Church, z. Zt. New-York.

Die Gesellschaft hat Heinrich Müller und Ludwig Karl August Heldt dergestalt zu Prokuristen bestellt, daß dieselben befugt sein sollen, in Gemeinschaft mit je einem Mitgliede des Vorstandes die Firma per procura zu zeichnen.
Zur Prüfung des Hergangs der Gründung sind die beteiligen Bücherrevisioren: H. J. C. S. Fricke und J. C. L. O. Jalaß, beide in Hamburg, bestellt gewesen.
Küstrin, den 3. Juli 1895. Königliches Amtsgericht.
29.05.1899
Änderung
In der Generalversammlung der Aktionäre vom 2. Mai 1899 ist eine Abänderung verschiedener Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beschlossen worden und nunmehr u. a. Folgendes bestimmt:
Die Firma der Gesellschaft lautet: Singer Co. Nähmaschinen Act. Ges. Der Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Vertrieb von Singer Nähmaschinen, die Fabrikation und der Vertrieb von Nähmaschinen, Nähmaschinentheilen und Nähmaschinen-Utensilien.
Die Zeichnung der Firma wird, falls der Vorstand nur aus einer Person besteht, von dieser allein, falls der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht, von je zwei Mitgliedern gemeinschaftlich oder einem derselben in Gemeinschaft mit einem Prokuristen oder, ohne Rücksicht auf die Zahl der Vorstandsmitglieder, durch zwei Prokuristen gemeinschaftlich geschehen.
Für die Form der Bekannmachungen des Vorstandes und des Aufsichtsrathes sind diejenigen Bestimmungen maßgebend, die hinsichtlich der Firmenzeichnung gelten.
Die Gesellschaft hat die an Ludwig Karl August Heldt ertheilte Prokura aufgehoben und Karl Martens zum Prokuristen mit der Befugniß bestellt, die Firma in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmitgliede oder mir einem anderen Prokuristen zu zeichnen.
ID: 4-1433 | Hinzugefügt am: 01.09.2022 | Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zu diesem Datenbestand.

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