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Historisches Handelsregister B | Gesellschaftsregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin

Glasow-Berlinchen‘er Eisenbahngesellschaft

Sitz der Firma: Soldin

Reg-Nr.: 63
Datum
Vorgang
Daten
15.08.1883
Eintragung
Sitz:
Cüstrin
Die Gesellschaft ist eine Actiengesellschaft; konstituirt durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 10. Mai 1883: genehmigt durch Allerhöchste Concessionsurkunde vom 30. Juli 1883.
Gegenstand des Unternehmens ist: Bau und Betrieb einer Eisenbahn untergeordnerter Bedeutung von Glasow nach Berlinchen. - Zeitdauer unbegrenzt.
Das Grundkapital beträgt 950 000 M. Dasselbe wird durch Ausgabe von 1900 Stück auf den Inhaber lautenden Actien á 500 M aufgebracht, welche zur Hälfte Stammactien und zur Hälfte Stammprioritätsactien sind.
Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekannmachungen erfolgen obligatorisch durch zweimaligen Abdruck in nachstehenden öffentlichen Blättern:
1) Reichs-Anzeiger,
2) Berliner Börsenzeitung,
3) Ostseezeitungm und außerdem fakultativ durch Einrückung in dem Soldiner Kreisblatt und dem Berlinchener General-Anzeiger.
Zum gültigen Zeichnen der Firma der Gesellschaft ist die Unterschrift zweier Mitglieder der Direction erforderlich.
Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands (Direction) sind:
1) Bürgermeister Detleffsen zu Cüstrin,
2) Regierungs- und Baurath a. D. Wernekinck zu Berlin.
06.06.1885
Änderung
Durch Vertrag vom 23. September 1884, bestätigt durch Allerhöchste Kabinetsodre vom 15. April 1885, hat die Glasow-Berlinchen‘er Eisenbahngesellschaft die Verwaltung und den Betrieb ihres Unternehmens an die Stargard-Küstriner Eisenbahngesellschaft unter Überlassung ihres beweglichen und unbeweglichen Vermögens und unter Verzicht auf jede fernere Disposition hierüber – mit Ausschluß der Revenüen-Überschüsse und Dispositionsfonds – übertragen.
Die Glasow-Berlinchen‘er Eisenbahngesellschaft wird durch die derzeit aus dem Bürgermeister Detleffsen zu Küstrin und Regierungs-Baurath Wernekinck zu Berlin bestehende Direktion der Stargard-Küstriner Eisenbahngesellschaft unter ihrer Firma gültig vertreten.
25.04.1887
Änderung
Sitz:
Küstrin
A.
Durch Beschlüsse der Generalversammlungen vom 24. September 1885 und 11. September 1886 ist das Statut durch Modifikation des Inhalts der §§ 1 bis 6, 9 bis 11, 13, 14, 16, 17, 19, bis 32, 34 bis 36, 38, 39 durch Beseitigung der Schlußbestimmung und durch Einfügung zweier neuer Paragraphen (28 und 41) geändert, so daß die §§ 28 bis 39 des alten Statuts um eine Nummer gerückt sind; auch ist der Nachtrag zum alten Statut, betreffend den Sitz der Gesellschaft, durch Aufnahme in das neue Statut erledigt.
Das Statut neuer Fassung befindet sich im Beilageband zum Gesellschaftsregister, welcher über die Glasow-Berlinchener Eisenbahngesellschaft geführt wird.
Die neuen Beschlüsse betreffen folgende Gegenstände:
Die Gesellschaft hat ihr Domizil und den Sitz der Verwaltung in Küstrin (§. 2.)
Bildung eines Spezialreservefonds in Höhe von 20 000 M zur Bestreitung der außerordentlichen, durch ungewöhnliche Umstände veranlaßten größeren Ausgaben zur Instandhaltung der Bahn und der Betriebsmittel. Bildung des Reservefonds gemäß Art. 239b. Und 185b. H.-G.-B., Überweisungen an denselben aus dem Reingewinn, Anlegung desselben gemäß den Bestimmungen über Mündelgelder.
Schlichtung von Streitigkeiten (§. 9.)
Ein zweimaliger Abdruck der öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft im Reichs-Anzeiger genügt zur rechtverbindlichen Publikation (§. 10 Abs. 2.)
Bei der Einlösung von Dividendenscheinen uind Talons liegt der Gesellschaft die Prüfung der Legitimation des Inhabers nicht ob (§. 11 Abs. 3).
Vertheilung des Reinertrages, Dividenden und deren Feststellung, welche durch den Aufsichtsrath erfolgt (§. 16).
Art der Aufstellung der Inventur, die Ziehung der Bilanz, der Aufmachung der Gewinn- und Verlustrechung (§. 19).
Berufung der Generalversammlungen (§. 20), Legitimation der Stimmberechtigten (§. 21), Stimmrecht und Vertretung der Aktionäre (§. 22), Eintheilung (§. 23), und Gegenstände (§. 24) der Generalversammlungen , Gang der Verhandlungen und Abstimmungen, Gültigkeit der Beschlüsse (§. 25), Wahlen in der Generalversammlung (§. 26), Protokolle über die Generalversammlung (§. 27).
Änderungen der Rechtsverhältnisse der Aktien (§. 28, neu).
Aufsichtsrath (§. 29) spezielles Ressort desselben, insbesondere Suspensionsrecht bez. der Direktionsmitglieder (§. 30), Wahl des Aufsichtsraths, Wahlfähigkeit und Mitgliederzahl, Ausscheiden der Mitglieder (§. 31), Renumeration (§. 32).
Direktion: für die Wahl des Vorsitzenden, des technischen Mitglieds und des obersten Betriebs-Dirigenten, falls die oberste Betriebsleitung nicht durch die Direktion selbst erfolgt, bedarf es der Bestätigung des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten (§. 35), Befugnisse der Direktion (§. 36), die Direktion führt ihre Legitimation durch einen beglaubigten Auszug aus dem Handelsregister (§37).
Hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Mitglieder des Aufsichtsraths und der Direktion, der Gesellschaft und Dritten gegenüber, ferner hinsichtlich des Widerrufs der Bestallung zum Mitgliede des Aufsichtsraths und als Direktionsmitglied gelten die gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich des §. 30 bestimmten Suspensionsrechts der Aufsichtsraths bez. der Direktionsmitglieder (§. 39).
In Betreff der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§. 41, neu).

B.
Der Aufsichtsrath besteht aus folgenden Mitgliedern:
1) Landessyndikus Carl Gerhardt zu Berlin,
2)Rittergutsbesitzer Lebrecht von Klitzing zu Dieckow,
3) Rittergutsbesitzer Arnold Karbe zu Adamsdorf,
4)Rittergutsbesitzer Friedrich Ramm zu Deetz,
5)Banquier Alwin Ball zu Berlin,
6)Bürgermeister Robert Demel zu Berlinchen,
7)Fabrikbesitzer Otto Schwarz daselbst.
01.04.1892
Löschung
Sitz:
Soldin
1. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 21. September 1891 ist der vorletzte Satz im § 6 des Statuts, welcher lautet: „ derselbe ist nach den für die Belegung von Mündelgeldern geltenden Bestimmungen anzugelegen.“ aufgehoben.
2. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. Dezember 1891 ist im § 2 des Gesellschaftsstatutes an Stelle des Wortes „Küstrin“ gesetzt worden: „Soldin“.
3. Gelöscht am 1, April 1892
ID: 4-1414 | Hinzugefügt am: 01.09.2022 | Letzte Aktualisierung: 16.03.2025 | Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zu diesem Datenbestand.

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