Historisches Handelsregister B | Gesellschaftsregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin
Stargard-Küstriner Eisenbahngesellschaft
Sitz der Firma: Soldin
Reg-Nr.: 61
Datum
Vorgang
Daten
20.06.1883
Eintragung
Name der Firma:
Stargard-Cüstriner Eisenbahngesellschaft
Sitz:
Cüstrin
Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft von unbestimmter Dauer.
Gesellschaftsvertrag vom 17. Mai 1881 befindet sich Blatt 1 ff. des Beilagebandes zu Nr. 61 des Gesellschaftsregisters.
Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Stargard über Pyritz, Lippehne, Soldin und Neudamm nach Cüstrin.
Das Grundkapital beträgt 6 000 000 M Deutsche Reichswährung. Dasselbe wird aufgebracht durch Ausgabe von 12 000 Stück auf den Inhaber lautender Aktien á 500 Reichsmark, welche zur Hälfte Stammaktien und zur Hälfte Stammprioritäts-Aktien sind.
Die Bekanntmachungen sind in folgenden öffentlichen Blätten abzugeben:
1) Reichs-Anzeiger,
2) Berliner Börsenzeitung,
3)Ostsee-Zeitung,
4)Actionair,
5)Berliner Börsencourir,
6) den Kreisblättern der betheiligten Kreise (Saatzig, Pyritz, Soldin, Königsberg N./M.),
7) dem Neudammer Wochenblatt.
Ein zweimalier Abdruck in jedem der Nr. 1 bis 5 genannten Blätter genügt zur rechtsverbindlichen Kraft der Bekanntmachung.
Der Vortstand, die Direktion, besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Zum gültigen Zeichnen der Firma der Gesellschaft ist die Unterschrift zweier Mitglieder der Direktion erforderlich.
Die derzeitigen Mitglieder der Direktion sind:
1) der Bürgermeister Max Detlefsen zu Cüstrin,
2) der Regierungs- und Baurath a. D. Alexander Wernekink zu Berlin.
Gesellschaftsvertrag vom 17. Mai 1881 befindet sich Blatt 1 ff. des Beilagebandes zu Nr. 61 des Gesellschaftsregisters.
Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Stargard über Pyritz, Lippehne, Soldin und Neudamm nach Cüstrin.
Das Grundkapital beträgt 6 000 000 M Deutsche Reichswährung. Dasselbe wird aufgebracht durch Ausgabe von 12 000 Stück auf den Inhaber lautender Aktien á 500 Reichsmark, welche zur Hälfte Stammaktien und zur Hälfte Stammprioritäts-Aktien sind.
Die Bekanntmachungen sind in folgenden öffentlichen Blätten abzugeben:
1) Reichs-Anzeiger,
2) Berliner Börsenzeitung,
3)Ostsee-Zeitung,
4)Actionair,
5)Berliner Börsencourir,
6) den Kreisblättern der betheiligten Kreise (Saatzig, Pyritz, Soldin, Königsberg N./M.),
7) dem Neudammer Wochenblatt.
Ein zweimalier Abdruck in jedem der Nr. 1 bis 5 genannten Blätter genügt zur rechtsverbindlichen Kraft der Bekanntmachung.
Der Vortstand, die Direktion, besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Zum gültigen Zeichnen der Firma der Gesellschaft ist die Unterschrift zweier Mitglieder der Direktion erforderlich.
Die derzeitigen Mitglieder der Direktion sind:
1) der Bürgermeister Max Detlefsen zu Cüstrin,
2) der Regierungs- und Baurath a. D. Alexander Wernekink zu Berlin.
08.05.1886
Änderung
Sitz:
Küstrin
Durch Beschluß der ordentlichen Generalversammlung vom 24. September 1885 sind die §§. 6, 9, 10, 19, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 34, 36 und 38 des alter Statuts abgeändert worden und haben dieselben die in diesem Beschluß festgelegte neue Fassung erhalten. Hiner § 27 ist ein neuer Paragraph eingeschaltet worden und sind deshalb die nächsten Paragraphen um eine Nummer gerückt. Die Schlußbestimmungen des alten Statuts sind gefallen und an ihre Stelle der neue § 41 getreten. Auch diese Änderungen sind durch obigen Beschluß festgesetzt worden.
Der Beschluß betrifft insbesondere: die Bildung eines weiteren Reservefonds, die Schlichtung von Streitigkeiten, die öffentlichen Bekanntmachungen, die Aufstellung der Bilanzen, das Stimmrecht und die Vertretung der Aktionäre, Einzelheiten der Generalversammlung, Änderungen in den Rechtsverhältnissen der Aktien, das Ressort – Wahlfähigkeit und Renumeration des Aufsichtsraths, die Wahl des technischen Direktions-Mitglieds, die Legitimation der Direktion, die Verantwortlichkeit – Suspendion und Entsetzung der Mitglieder des Aufsichtsraths, endlich die Auflösung der Gesellschaft und deren Liquidation. Insbesondere ist neu bestimmt worden, daß der Berliner Börser-Courier als Organ der Gesellschaft fortgefallen ist, daß ein zweimaliger Abdruck im Reichs-Anzeiger allein zur rechtsverbindlichen Publikation einer Bekanntmachung genügt und daß die Bekanntmachungen, wo nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Direktion erlassen werden.
Der Beschluß betrifft insbesondere: die Bildung eines weiteren Reservefonds, die Schlichtung von Streitigkeiten, die öffentlichen Bekanntmachungen, die Aufstellung der Bilanzen, das Stimmrecht und die Vertretung der Aktionäre, Einzelheiten der Generalversammlung, Änderungen in den Rechtsverhältnissen der Aktien, das Ressort – Wahlfähigkeit und Renumeration des Aufsichtsraths, die Wahl des technischen Direktions-Mitglieds, die Legitimation der Direktion, die Verantwortlichkeit – Suspendion und Entsetzung der Mitglieder des Aufsichtsraths, endlich die Auflösung der Gesellschaft und deren Liquidation. Insbesondere ist neu bestimmt worden, daß der Berliner Börser-Courier als Organ der Gesellschaft fortgefallen ist, daß ein zweimaliger Abdruck im Reichs-Anzeiger allein zur rechtsverbindlichen Publikation einer Bekanntmachung genügt und daß die Bekanntmachungen, wo nichts anderes vorgeschrieben ist, von der Direktion erlassen werden.
01.04.1892
Löschung
Name der Firma:
Stargard-Küstriner Eisenbahngesellschaft
Sitz:
Soldin
1. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 21. September 1891 ist der vorletzte Satz im § 6 des Statuts, welcher lautet: „ derselbe ist nach den für die Belegung von Mündelgeldern geltenden Bestimmungen anzugelegen.“ aufgehoben.
2. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. Dezember 1891 ist im § 2 des Gesellschaftsstatutes an Stelle des Wortes „Küstrin“ gesetzt worden: „Soldin“.
3. Gelöscht am 1. April 1892.
2. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. Dezember 1891 ist im § 2 des Gesellschaftsstatutes an Stelle des Wortes „Küstrin“ gesetzt worden: „Soldin“.
3. Gelöscht am 1. April 1892.
Zusätzliche Informationen
Diese zusätzlichen Daten stammen NICHT aus den Veröffentlichungen des Küstriner Kreis- bzw. Amtsgerichts, sondern aus Quellen wie z.B. Branchenbüchern.
Datum
Zusätzliche Angaben
31.03.1883
Königliches Amtsgericht Pyritz: Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist in unser Gesellschaftsregister eingetragen worden bei Nr. 16 Stargard-Cüstriner Einsenbahngesellschaft: An Stelle des aus der Direktion ausgeschiedenen Rechtsanwalts Aulig zu Pyritz ist der erste Bürgermeister Max Detleffsen zu Cüstrin neben dem Baurath a. D. Wernekinck zu Berlin als Direktionsmitglied gewählt worden. Pyritz, den 31. März 1883. Königliches Amtsgericht.
06.04.1883
Königliches Amtsgericht Pyritz: Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist in unser Gesellschaftsregister eingetragen worden bei Nr. 16 Stargard-Cüstriner Einsenbahngesellschaft: der Sitz der Gesellschaft ist von hier nach Cüstrin verlegt. Pyritz, den 6. April 1883. Königliches Amtsgericht.