Historisches Handelsregister B | Gesellschaftsregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin
Direction der Disconto-Gesellschaft – Zweigstelle Küstrin
Reg-Nr.: 6-II*
Datum
Vorgang
Daten
19.05.1913
Eintragung
Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Bankgeschäften. Grundkapital: 200 000 000 Mark.
Gesellschafter:
1) Dr. Arthur Salomonsohn zu Berlin,
2) Max Schinckel zu Hamburg,
3) Dr. Ernst Enno Russel zu Berlin,
4) Franz Urbig zu Berlin,
5) Dr. Georg Sollmsen zu Berlin,
6) Hermann Waller zu Berlin,
7)Dr. Eduard Mosler zu Berlin.
Prokuristen:
1( Direktor Paul Vorholz zu Berlin,
2) Felix Friedensohn zu Berlin,
3) Heinrich Klassen zu Berlin,
4) Richard Peifert zu Küstrin.
Jeder diesr Prokuristen ist ermächtigt, in Gemeinschaft mit einem der persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen dieser Prokuristen die Firma der Zweigstelle Küstrin zu zeichnen.
Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Der Geellschaftsvertrag gilt in der Fassung vom 27. März 1911. Die Dauer der Gesellschaft ist auf den Zeitraum bis zum Schlusse des Jahres 1933 festgesetzt. Zur rechtsverbindlichen Zeichnung der Firma gehört die Namensunterschrift von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern, an deren Stelle auch Prokuristen gültig zeichnen können.
Ferner: Als nicht einzutragen wird bekannt gemacht:
Das Kommanditkapital wird gebildet:
a. aus 60 000auf den Inhaber lautenden Anteilen (Nr. 1 bis 60 0000) von je 200 Taler gleich 600 M,
b. aus 40 000 auf den Namen lautenden Anteilen (Nr. 60 001 bis 100 000) von je 200 Talwer gleich 600 M,
c. aus 116 665 auf den Inhaber lautenden Anteilen (Nr. 100 001/2 bis 283 329/30 und Nr. 283 333/4 bis 333 331/2 von je 1200 M und einem Anteile (Nr. 283 331/2) von 2000 M.
Die Zahl der Geschäftsinhaber soll in der Regel nicht weniger als drei und nicht mehr als acht betragen. Zur Aufnahme eines Geschäftsinhabers ist die Zustimmung der Mehrheit der übrigen und von wenigstens zwei Drittel der zurzeit vorhandenen Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Tod oder Austritt von Geschäftsinhabern hat die Auflösung der Gesellschaft nicht zur Folge, wenn mindestens noch ein Geschäftsinhaber bleibt. Wenn ausnahmsweise nur zwei Geschäftsinhaber vorhanden sind, so hat der Aufsichtsrat in geeigneter Weise auf Verstärkung der Zahl derselben hinzuwirken.
Die Einberufung der zu Berlin abzuhaltenden Genearalversammlungen erfolgt durch die Direktion oder den Aufsichtsrat mittels öffentlicher Bekanntmachung , welche dergestalt zu erlassen ist, daß zwischen dem Datum der die Bakanntmachung enthaltenden Nummer des Deutschen Reichsanzeigers und dem Datum des Versammlungstages, beide Daten nicht mitgerechnet, ein Zwischenraum von mindestens siebzehn Tagen liegt.
Alle Bekanntmachungen in den Angelegenheiten der Gesellschaft gelten für gerhörig veröffentlicht, wenn sie einmal in den Deutschen Reichsanzeiger eingerückt sind.
Gesellschafter:
1) Dr. Arthur Salomonsohn zu Berlin,
2) Max Schinckel zu Hamburg,
3) Dr. Ernst Enno Russel zu Berlin,
4) Franz Urbig zu Berlin,
5) Dr. Georg Sollmsen zu Berlin,
6) Hermann Waller zu Berlin,
7)Dr. Eduard Mosler zu Berlin.
Prokuristen:
1( Direktor Paul Vorholz zu Berlin,
2) Felix Friedensohn zu Berlin,
3) Heinrich Klassen zu Berlin,
4) Richard Peifert zu Küstrin.
Jeder diesr Prokuristen ist ermächtigt, in Gemeinschaft mit einem der persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen dieser Prokuristen die Firma der Zweigstelle Küstrin zu zeichnen.
Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Der Geellschaftsvertrag gilt in der Fassung vom 27. März 1911. Die Dauer der Gesellschaft ist auf den Zeitraum bis zum Schlusse des Jahres 1933 festgesetzt. Zur rechtsverbindlichen Zeichnung der Firma gehört die Namensunterschrift von zwei persönlich haftenden Gesellschaftern, an deren Stelle auch Prokuristen gültig zeichnen können.
Ferner: Als nicht einzutragen wird bekannt gemacht:
Das Kommanditkapital wird gebildet:
a. aus 60 000auf den Inhaber lautenden Anteilen (Nr. 1 bis 60 0000) von je 200 Taler gleich 600 M,
b. aus 40 000 auf den Namen lautenden Anteilen (Nr. 60 001 bis 100 000) von je 200 Talwer gleich 600 M,
c. aus 116 665 auf den Inhaber lautenden Anteilen (Nr. 100 001/2 bis 283 329/30 und Nr. 283 333/4 bis 333 331/2 von je 1200 M und einem Anteile (Nr. 283 331/2) von 2000 M.
Die Zahl der Geschäftsinhaber soll in der Regel nicht weniger als drei und nicht mehr als acht betragen. Zur Aufnahme eines Geschäftsinhabers ist die Zustimmung der Mehrheit der übrigen und von wenigstens zwei Drittel der zurzeit vorhandenen Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Tod oder Austritt von Geschäftsinhabern hat die Auflösung der Gesellschaft nicht zur Folge, wenn mindestens noch ein Geschäftsinhaber bleibt. Wenn ausnahmsweise nur zwei Geschäftsinhaber vorhanden sind, so hat der Aufsichtsrat in geeigneter Weise auf Verstärkung der Zahl derselben hinzuwirken.
Die Einberufung der zu Berlin abzuhaltenden Genearalversammlungen erfolgt durch die Direktion oder den Aufsichtsrat mittels öffentlicher Bekanntmachung , welche dergestalt zu erlassen ist, daß zwischen dem Datum der die Bakanntmachung enthaltenden Nummer des Deutschen Reichsanzeigers und dem Datum des Versammlungstages, beide Daten nicht mitgerechnet, ein Zwischenraum von mindestens siebzehn Tagen liegt.
Alle Bekanntmachungen in den Angelegenheiten der Gesellschaft gelten für gerhörig veröffentlicht, wenn sie einmal in den Deutschen Reichsanzeiger eingerückt sind.
02.06.1913
Änderung
Die Bekanntmachung vom 19. Mai 1913 […] wird dahin berichtigt: Der Geschäftsinhaber zu 3 heißt Russell.
06.01.1914
Änderung
Dem Bankbeamten Alexander Schoeller in Berlin ist Gesamtprokura dergestalt erteilt, daß er berechtigt ist, bei Zeichnung der Firma der Gesellschaft für die Zweigniederlassung Küstrin in der durch Artikel 11 des Statuts geregelten Weise mitzuwirken.
20.04.1914
Änderung
Gemäß dem schon durchgeführten Beschluß der Kommanditisten vom 28. März 1914 ist das Grundkapital um 25 000 000 M erhöht und beträgt jetzt 225 000 000 M.
Geändert ist nach Inhalt der Protokolle
1) durch Beschluß der Kommanditisten vom 28. März 1914 die Bestimmung der Satzung über die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1), die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der einzelnen Aktien (Art. 5), der Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Art. 21), deren Wohnort (daselbst), deren Ersatzwahl (daselbst). Die Bezeichnung der jetzt geltenden (Art. 40), 2) durch Beschluß des Aufsuchtsrats vom 28. März 1914 die Fassung der Satzung hinsichtlich der Namen der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1); endlich die von der selben Generalversammlung der Kommanditisten noch beschlossene Umwandlung von 2 Aktien in Nennbetrag von 1600 M bezw. 2000 M in 3 Aktien zum Nennbetrag von je 1200 M.
Geändert ist nach Inhalt der Protokolle
1) durch Beschluß der Kommanditisten vom 28. März 1914 die Bestimmung der Satzung über die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1), die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der einzelnen Aktien (Art. 5), der Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Art. 21), deren Wohnort (daselbst), deren Ersatzwahl (daselbst). Die Bezeichnung der jetzt geltenden (Art. 40), 2) durch Beschluß des Aufsuchtsrats vom 28. März 1914 die Fassung der Satzung hinsichtlich der Namen der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1); endlich die von der selben Generalversammlung der Kommanditisten noch beschlossene Umwandlung von 2 Aktien in Nennbetrag von 1600 M bezw. 2000 M in 3 Aktien zum Nennbetrag von je 1200 M.
08.06.1914
Änderung
Die Generalversammlung der Kommanditisten vom 29. Mai 1914 hat genehmigt den Vertrag vom 25. Mai 1914, nach dem das Vermögen der Aktiengesellschaft zu Cöln in Firma „A. Schaaffhausen‘scher Bankverein“ als Ganzes gegen Gewährung von Aktien unter Ausschluß der Liquidation übernommen wird, und beschlossen, zur Ausübung dessen das Kommanditkapital um 75 000 000 M zu erhöhen. Diese Erhöhung ist erfolgt. Das Grundkapital beträgt jetzt 300 000 000 M.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Mai 1914 ist weiter nach Inhalt des Protokolls geändert die Bestimmung der Satzung über die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1), die Höhe des Grundkapitals und seine Zerlegung in Aktien (Art. 5), die Höchstzahl der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 12), die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder (Art. 21), Bezeichnung der jetzt geltenden Satzung (Art. 40). Als persönlich haftende Gesellschafter sind eingetragen der Rechtsanwalt Dr. jur. Hermann Fischer in Cöln und der Bankier Gustaf Schlieper in Berlin.
Der Prokurist Johann Neuberth wohnt jetzt in Frankfurt a.M., der Prokurist Dr. Ernst Goldschmidt in Berlin.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Mai 1914 ist weiter nach Inhalt des Protokolls geändert die Bestimmung der Satzung über die Namen der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1), die Höhe des Grundkapitals und seine Zerlegung in Aktien (Art. 5), die Höchstzahl der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 12), die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder (Art. 21), Bezeichnung der jetzt geltenden Satzung (Art. 40). Als persönlich haftende Gesellschafter sind eingetragen der Rechtsanwalt Dr. jur. Hermann Fischer in Cöln und der Bankier Gustaf Schlieper in Berlin.
Der Prokurist Johann Neuberth wohnt jetzt in Frankfurt a.M., der Prokurist Dr. Ernst Goldschmidt in Berlin.
28.08.1915
Änderung
Dem Kurt Hünert in Küstrin ist für die Zweigniederlassung der Disconto-Gesellschaft in Küstrin Gesamtprokura erteilt worden dergestalt, daß er berechtigt ist, bei Zeichnung der Firma der Zweigstelle Küstrin entweder in Gemeinschaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder mit einem anderen Prokuristen mitzuwirken.
22.11.1915
Änderung
Dem Herbert L. Meyer in Berlin, Wilhelm Mathie in Berlin, Richard Klee in Cöpenick und Karl Treplin in Oranienburg ist für die Zweigniederlassung der Direction der Disconto-Gesellschaft Cüstrin Gesamtprokura erteilt, dergestalt, daß sie berechtigt sind, die Firma der Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder mit einem anderen Prokuristen rechtsverbindlich zu zeichnen.
20.05.1916
Änderung
Dem Franz Künecke in Berlin-Lichterfelde ist für die Zweigniederlassung der Direction der Disconto-Gesellschaft in Küstrin Gesamtprokura erteilt, dergestalt, daß er berechtigt ist, die Firma der Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder mit einem anderen Prokuristen rechtsverbindlich zu zeichnen.
21.12.1917
Änderung
Dem Georg Beck in Berlin ist für die Zweigniederlassung der Direction der Disconto-Gesellschaft in Küstrin Gesamtprokura erteilt dergestalt, daß er berechtigt ist, die Firma der Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen rechtsverbindlich zu zeichnen.
02.02.1918
Änderung
Die Versammlung der Kommanditisten vom 10. Dezember 1917 hat genehmigt den Vertrag vom 19. November 1917, inhaltsdessen das Vermögen der Aktiengesellschaft in Magdeburg, in Firma Mageburger Bank-Verein als Ganzes übertragen wird auf die Kommanditgesellschaft auf Aktien in Berlin, in Firma Direction der Disconto-Gesellschaft, gegen Gewährung von Aktien dieser Gesellschaft unter Ausschluß der Liquidation. In Ausführung dessen ist die am 10. Dezember 1917 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals erfolgt. Das Grundkapital beträgt jetzt 310 000 000 M.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. Dezember 1917 ist weiter nach Inhalt der Niederschrift geändert die Bestimmung der Satzung über die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der Aktien und deren Ziffern (Art. 5), Beschlußfassung der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 18), Bildung von Ortsausschüssen bei den Zweigniederlassungen und deren Rechte (Art. 27), die Aufzählung von Satzungsänderungen (Art. 40).
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 10. Dezember 1917 ist weiter nach Inhalt der Niederschrift geändert die Bestimmung der Satzung über die Höhe des Grundkapitals und die Anzahl der Aktien und deren Ziffern (Art. 5), Beschlußfassung der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 18), Bildung von Ortsausschüssen bei den Zweigniederlassungen und deren Rechte (Art. 27), die Aufzählung von Satzungsänderungen (Art. 40).
02.07.1919
Änderung
Die Prokuren des Heinrich Klassen und des Franz Künecke für die Zweigniederlassung Küstrin sind erloschen.
12.07.1919
Änderung
Durch Beschluß der Aktionärsversammlung vom 21. Mai 1919 ist nach Inhalt der Niederschrift geändert die Fassung der Satzung hinsichtlich der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1) und die Zusammenstellung der die Satzung abändernden Aktionärsversammlungsbeschlüsse (Art. 40) und sodann die Satzung einheitlich neu gefasst.
10.11.1919
Änderung
Dem Hermann Fabig zu Berlin ist Gesamtprokura für die Zweigstelle Cüstrin erteilt dergestalt, daß er die Firma der Zweigstelle Cüstrin in Gemeinschaft mit einem Geschäftsinhaber oder einem anderen Prokuristen zu zeichnen berechtigt ist.
06.12.1919
Änderung
Die Prokura des Kurt Hünert für die Zweigstelle Küstrin ist erloschen.
28.02.1920
Änderung
Die Prokura des Georg Beck ist erloschen.
14.05.1920
Änderung
Die Prokura des Alexander Schoeller ist erloschen.
09.09.1920
Änderung
Durch Beschluß der Aktionärsversammlung vom 5. Juli 1920 ist nach Inhalt der Niederschrift die Satzung geändert: diese Änderunge betrifft die Anführung der persönlich haftenden Gesellschafter (Atr. 1), den Wohnort des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und eines Stellvertreters (Art. 22), die Gewinnanteilsteuer des Aufsichtsrats (Art. 29), Änderung der Fassung der Satzung (Art. 35).
24.05.1921
Änderung
Dem stellvertretenden Direktor Ernst Gold zu Berlin ist Gesamtprokura für die Zweigstelle Küstrin erteilt dergestalt, daß er die Firma der Zweigniederlassung in Gemeinschaft mit einem Geschäftsinhaber oder einen Prokuristen zu zeichnen berechtigt ist.
10.08.1921
Änderung
Die Prokuren des Wilhelm Mathie und des Carl Treplin für die Zweigniederlassung Küstrin sind erloschen.
03.09.1921
Änderung
Gemäß dem bereits durchgeführten Beschluß der Generalversammlung vom 18. Juli 1921 ist das Kommanditkapital um 90 000 000 M erhöhr und beträgt jetzt 400 000 000 M. Durch Beschluß der Generalversammung vom 18. Juli 1921 sind die Bestimmungen des Gesellschaftsvetrages nach Inhalt der Niederschrift abgeändert worden. Die Änderungen betreffen die Dauer der Gesellschaft (Art. 3), das Kommanditkapital (Art. 5), Gewinnverteilung (Art. 7), Gewährung einer Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung an Geschäftsinhaber, Direktoren, Prokuristen und Angestellte (Art. 13), Befugnisse des Aufsichtsrats (Art. 27), Bezüge des Aufsichtsrats (Art. 29), Stimmrecht und Vertretung in der Generalversammlung (Art. 31), Auflösung der Gesellschaft (Art. 36) und Schlußbestimmungen (Art. 40). Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Durch Beschluß der Generalversammlung kann mit Zustimmnung sämtlicher Geschäftsinhaber und des Aufsichtsrats die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden.
17.06.1922
Änderung
Gemäß dem schon durchgeführten Beschluß der Aktionärsversammlung vom 28. März 1922 ist das Grundkapital um 210 000 000 M erhöht und beträgt jetzt 610 000 000 M.
Kommerzienrath Theodor Frank in Berlin und Bankier Dr. Franz Anton Boner in Berlin sind als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten. Der persönlich haftende Gesellschafter Hermann Waller ist verstorben.
Durch Beschluß der Aktionärsversammlung vom 28. März 1922 ist weiter nach Inhalt der Niederschrift geändert die Satzung: Anführung der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1), Höhe des Aktienkapitals und Anzahl der Inhaberaktien über je 1000 M auf deren Bezifferung (Art. 5), Auflösung der Gesellschaft (Art. 36). Aufführung der Satzungsänderungsbeschlüsse (Art. 40).
Kommerzienrath Theodor Frank in Berlin und Bankier Dr. Franz Anton Boner in Berlin sind als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten. Der persönlich haftende Gesellschafter Hermann Waller ist verstorben.
Durch Beschluß der Aktionärsversammlung vom 28. März 1922 ist weiter nach Inhalt der Niederschrift geändert die Satzung: Anführung der persönlich haftenden Gesellschafter (Art. 1), Höhe des Aktienkapitals und Anzahl der Inhaberaktien über je 1000 M auf deren Bezifferung (Art. 5), Auflösung der Gesellschaft (Art. 36). Aufführung der Satzungsänderungsbeschlüsse (Art. 40).
11.10.1922
Änderung
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Juli 1922 ist der Art. 1 der Satzung dahin geändert, daß ferner der Bankier Dr. Franz Anton Boner in Berlin persönlich haftender Gesellschafter ist und der Art. 40 der Satzung gestrichen worden.
08.02.1923
Änderung
Gemäß dem bereits durchgeführten Beschluß der Generalversammlung vom 20. Dezember 1922 ist das Grundkapital um 290 000 000 M auf 900 000 000 M erhöht worden. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 20. Dezember 1922 sind die Artikel 5, 6, 7, 10, 13, 15, 17, 21 und 29 des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Die Änderungen betreffen die Höhe und Einteilung des Grundkapitals, die Art der Aktien und die Zulässigkeit der Einziehung, die Vorlegung der Bilanz, die Verteilung des Reingewinns, die Zahlung der Dividenden, die Zuweisungen an die persönlich haftenden Gesellschafter und die Kündigung ihnen gegenüber, die Bezüge der persönlich haftenden Gesellschafter, die Genehmigung des Aufsichtsrats, seine Zusammensetzung und seine Vergütung.
06.08.1923
Änderung
Die Prokura des Direktors Ernst Gold für die Zweigstelle in Cüstrin ist erloschen.
29.09.1923
Änderung
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. Juli 1923 sind die Artikel 5 und 21 des Gesellschaftsvertrages geändert worden. Die Änderungen betreffen die Einziehnung der Aktien und die Besetzung des Aufsrichtsrats.
19.04.1924
Änderung
Den Direktoren Willy Krüger und Sigmund Edenfeld, beide in Berlin, ist Gesamtprokura für die Zweigniederlassung in Küstrin erteilt dergestalt, daß ein jeder von ihnen die Firma der genannten Zweigniederlassung in Gemeinschaft mit einem Geschäftsinhaber oder mit einem anderen Prokuristen zu zeichnen berechtigt sein soll
09.04.1925
Änderung
Dem Direktor Fritz Heinrichdorff in Berlin ist Gesamtprokura für die Zweigniederlassung Küstrin mit der Maßgabe erteilt, daß er gemäß Artikel 11 der Satzung die Firma dieser Zweigniederlassung in Gemeinschaft mit einem Geschäftsinhaber oder mit einem anderen Prokuristen zu zeichnen berechtigt ist.
19.09.1925
Änderung
Durch Generalversammlungsbeschluß vom 30. Juni 1924 sind die Art. 31, 32 der Satzung geändert. Diese Änderungen betreffen die Frist für die Hinterlegung der Anteile und Anordnung der Beifügung eines Nummernverzeichnisses sowie die Frist für die Bekanntmachung der Genearlversammlung.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 19. Dezember 1924 ist das Grundkapital auf 100 000 000 Reichsmark umgestellt. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 19. Dezember 1924 sind die Art. 9a des Gesellschaftsvertrages gestrichen und 5, 7, 9, 14 und 31 geändert worden. Die Änderungen betreffen das Grundkapital, die Aktieneinziehung, den Reingewinn, die Bildung einer besonderen Reserve, die Höhe der Beteiligung der Geschäftsinhaber am Grundkapital sowie die Ausübung des Stimmrechts.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 19. Dezember 1924 ist das Grundkapital auf 100 000 000 Reichsmark umgestellt. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 19. Dezember 1924 sind die Art. 9a des Gesellschaftsvertrages gestrichen und 5, 7, 9, 14 und 31 geändert worden. Die Änderungen betreffen das Grundkapital, die Aktieneinziehung, den Reingewinn, die Bildung einer besonderen Reserve, die Höhe der Beteiligung der Geschäftsinhaber am Grundkapital sowie die Ausübung des Stimmrechts.
21.04.1926
Löschung
Die Zweigniederlassung in Küstrin ist aufgehoben.
*Diese Nummer wurde im Register mehrfach vergeben. Die römische Zahl zeigt an, die wievielte Verwendung der Registernummer dies aktuell darstellt. Diese römische Zahl kann sich bei Bekanntwerden neuer Daten noch ändern.