Historisches Handelsregister B | Gesellschaftsregister des Kreis- bzw. Amtsgerichts Küstrin
Carl Gotthilf Jahn
Sitz der Firma: Neudamm
Reg-Nr.: 3
Datum
Vorgang
Daten
28.05.1862
Eintragung
Handelsgesellschaft. Gesellschafter sind der Kaufmann Carl Jahn und der Kaufmann Louis Jahn, beide zu Neudamm
23.04.1874
Löschung
Die Firma ist erloschen.
Konkurse und Vergleichsverfahren
Datum
Angaben zum Verfahren
01.12.1873
Über des Vermögen der Handelsgesellschaft Carl Gotthilf Jahn zu Neudamm ist heute um 4 ½ Uhr Nachmittags der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Dezember 1873 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Emil König aus Neudamm bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 15. Dezember 1873, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz im Terminszimmer Nr. 15 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren und anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 10. Januar 1874 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 12. Januar 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 19. Februar 1874, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz, im Terminszimmer Nr. 15, zu erscheinen.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 12. März 1874 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 16. April 1874, Vormittags 9 Uhr, im Terminszimmer Nr. 15 vor dem gedachten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachverwaltern vorgeschlagen: Justizrath Schultze und die Rechts-Anwälte Hünke und Müller.
Cüstrin, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Über des Vermögen des Fabrikbesitzers Louis Jahn zu Neudamm ist heute um 4 ½ Uhr Nachmittags der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Dezember 1873 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ziegler zu Neudamm bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 15. Dezember 1873, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz im Terminszimmer Nr. 15 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren und anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 6. Januar 1874 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zum 12. Januar 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 14. Februar 1874, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz, im Terminszimmer Nr. 15, zu erscheinen.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 12. März 1874 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 11. April 1874, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 15, vor dem gedachten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachverwaltern vorgeschlagen: Justiz-Rath Schultze, Rechts-Anwalt Hünke und Rechts-Anwalt Müller.
Cüstrin, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Über des Vermögen des Fabrikbesitzers Carl Jahn zu Neudamm ist heute um 4 ½ Uhr Nachmittags der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Dezember 1873 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ziegler zu Neudamm bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 15. Dezember 1873, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz im Terminszimmer Nr. 15 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren und anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 6. Januar 1874 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 12. Januar 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 11. Februar 1874, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz, im Terminszimmer Nr. 15, zu erscheinen.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 12. März 1874 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 8. April 1874, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 15, vor dem gedachten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachverwaltern vorgeschlagen: Justiz-Rath Schultze, Rechtsanwalt Hünke, Rechtsanwalt Müller.
Cüstrin, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Emil König aus Neudamm bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 15. Dezember 1873, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz im Terminszimmer Nr. 15 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren und anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 10. Januar 1874 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 12. Januar 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 19. Februar 1874, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz, im Terminszimmer Nr. 15, zu erscheinen.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 12. März 1874 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 16. April 1874, Vormittags 9 Uhr, im Terminszimmer Nr. 15 vor dem gedachten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachverwaltern vorgeschlagen: Justizrath Schultze und die Rechts-Anwälte Hünke und Müller.
Cüstrin, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Über des Vermögen des Fabrikbesitzers Louis Jahn zu Neudamm ist heute um 4 ½ Uhr Nachmittags der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Dezember 1873 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ziegler zu Neudamm bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 15. Dezember 1873, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz im Terminszimmer Nr. 15 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren und anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 6. Januar 1874 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zum 12. Januar 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 14. Februar 1874, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz, im Terminszimmer Nr. 15, zu erscheinen.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 12. März 1874 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 11. April 1874, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 15, vor dem gedachten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachverwaltern vorgeschlagen: Justiz-Rath Schultze, Rechts-Anwalt Hünke und Rechts-Anwalt Müller.
Cüstrin, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Über des Vermögen des Fabrikbesitzers Carl Jahn zu Neudamm ist heute um 4 ½ Uhr Nachmittags der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 1. Dezember 1873 festgesetzt worden.
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Ziegler zu Neudamm bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 15. Dezember 1873, Vormittags 12 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz im Terminszimmer Nr. 15 anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren und anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 6. Januar 1874 einschließlich, dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber oder andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners, haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechthängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 12. Januar 1874 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 11. Februar 1874, Vormittags 9 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Harrassowitz, im Terminszimmer Nr. 15, zu erscheinen.
Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 12. März 1874 einschließlich festgesetzt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 8. April 1874, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 15, vor dem gedachten Kommissar anberaumt.
Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden zu Sachverwaltern vorgeschlagen: Justiz-Rath Schultze, Rechtsanwalt Hünke, Rechtsanwalt Müller.
Cüstrin, den 1. Dezember 1873. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
11.12.1873
In dem kaufmännischen Konkurse über das Vermögen des Fabrikbesitzers Carl Jahn und und des Fabrikbesitzers Louis Jahn, Beide zu Neudamm, ist an Stelle des zum einstweiligen Verwalter designirt gewesenen Kaufmanns Ziegler, welcher die Übernahme abgelehnt hat, der Kaufmann Emil König zu Neudamm als einstweiliger Verwalter der beiden Konkursmassen bestellt worden.
Der am 15. Dezember 1873 hora 12 zur Erklärung der Gläubiger über die Beibehaltung des erstgenannten Verwalters angesetzte Termin wird aufgehoben und ist ein neuer Termin auf den 23. Dezember 1873, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar des Konkurses, Kreisrichter Harrassowitz, im Terminszimmer Nr. 15 anberaumt, zu welchem die die Gläubiger der beiden Gemeinschuldner zu erscheinen aufgefordert werden, um ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Bei den anderen in den beiden Bekanntmachungen vom 1. Dezember 1873 über den Konkurs des Fabrikbesitzers Carl Jahn und des Fabrikbesitzers Louis Jahn anberaumten Fristen und Terminen für den offenen Arrest beziehentlich der Anmeldungen und Prüfungen behält es sein Bewenden.
Cüstrin, den 11. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses.
Der am 15. Dezember 1873 hora 12 zur Erklärung der Gläubiger über die Beibehaltung des erstgenannten Verwalters angesetzte Termin wird aufgehoben und ist ein neuer Termin auf den 23. Dezember 1873, Vormittags 11 Uhr, vor dem Kommissar des Konkurses, Kreisrichter Harrassowitz, im Terminszimmer Nr. 15 anberaumt, zu welchem die die Gläubiger der beiden Gemeinschuldner zu erscheinen aufgefordert werden, um ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Bei den anderen in den beiden Bekanntmachungen vom 1. Dezember 1873 über den Konkurs des Fabrikbesitzers Carl Jahn und des Fabrikbesitzers Louis Jahn anberaumten Fristen und Terminen für den offenen Arrest beziehentlich der Anmeldungen und Prüfungen behält es sein Bewenden.
Cüstrin, den 11. Dezember 1873. Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung. Der Kommissar des Konkurses.
12.01.1874
In dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Carl Gotthilf Jahn zu Neudamm ist an Stelle des bisherigen einstweiligen Verwalters, des Kaufmanns Emil König, der Prokurist Ziegler als einstweiliger Verwalter bestellt. Außerdem ist ein einstweiliger Verwaltungsrath eingesetzt und sind als Mitglieder desselben der Tuchfabrikant Fritz Bleißner zu Neudamm, der Tuchfabrikant Gustav Krüger in Cottbus und der Rechts- anwalt Müller zu Cüstrin bestellt. Cüstrin, den 12. Januar 1874. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
20.02.1874
Nachdem in dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Carl Gotthilf Jahn zu Neudamm der Gemeinschuldner Carl und Louis Jahn die Schließung eines Akkordes beantragt haben, so ist zur Erörterung über die Stimmberechtigung der Konkursgläubiger deren Forderung in Ansehung der Richtigkeit bisher streitig geblieben sind, ein Termin auf den 7. März 1874, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 15 anberaumt worden. Die Betheiligten, welche die erwähnten Forderungen angemeldet, oder bestritten haben, werden hiervon in Kenntniß gesetzt. Cüstrin, den 20. Februar 1874, Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. Harrassowitz.
12.03.1874
Bekanntmachung. (Konkurs-Ordnung §. 183; Instr. §. 54.) In dem Konkurse über das Vermögen der Handelsgesellschaft Carl Gotthilf Jahn zu Neudamm ist zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Termin auf den 20. März 1874, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 15, anberaumt worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenret, Pfandrecht, oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Die Bilanz und der Bericht des Verwaltungsraths liegen in unserem Bureau II, zur Einsicht offen. Cüstrin, den 12. März 1874. Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses. gez. Harrassowitz.